Kosten & Zuschüsse

Keine Überraschungen bei den Kosten

Wir klären auf:

ium die Kosten wird sehr oft ein großes Geheimnis gemacht.

Nicht so bei uns. Um sich für eine sogenannte 24Std. Betreuung zu entscheiden, benötigt man auch das drumherum was die Kosten betrifft, ohne wenn und aber. Wir machen ihnen auch keine dubiosen Aufstellungen, was alles an Zuschüssen rein kommt, und dann bleibt am Schluss ein Betrag X über der noch selbst zu tragen ist, von den Angehörigen oder was man als Kunde selbst noch drauf legen muss.

Solche dubiosen Aufstellungen sind jedoch sehr oft eine Luftnummer, und zumindest für uns wenig seriös, weil dann oft böse  Überraschungen in der Luft liegen.

Was tatsächlich von der Kranken- oder Pflegekasse oder anderen Stellen an Zuschüssen kommt, muss man immer vorher persönlich, abgestimmt auf die eigenen Umstände abklären. Was und wieviel man tatsächlich vom Finanzamt zurück bekommt, muss man genauso „vorher“ mit einem Steuerberater abklären, um auch da auf der sicheren Seite zu sein.

Das sind Zahlen die Sie bitte selbst mit den entsprechenden zuständigen Stellen abklären, dann haben Sie rechtsverbindliche Auskünfte, welche wir nicht geben können.

Gute Arbeitsbedingungen und eine Partnerschaft mit seriösen Arbeitgebern von Pflegekräften, liegen uns sehr am Herzen. Deshalb liegt der beginnende Grundpreis für die 24-Stunden-Pflege mittlerweile bei etwas über 2.200,00€ pro Monat, alle Angaben Stand Januar 2024

Der Preis ist abhängig von

den Deutschkenntnissen, kein Deutsch bis sehr gutes Deutsch
– Führerschein Ja / Nein
– 2. Person im Haushalt
– 2. Person welche ebenfalls zu Betreuen und zu Pflegen ist
– eventuellen Nachteinsätzen

Diese aufgeführten „Extras“ führen zu unterschiedlichen Aufschlägen je nach dem was genau wie gewünscht oder benötigt wird. Das müsste man im jeweiligen Bedarfsfall dann im einzelnen durchsprechen.

– Kein Deutsch beginnend etwa bei 2.200€ – 2.300€
– wenig Deutsch, nach unserem Verständnis Note 4 -5 etwa 2.200€ – 2.300€
– mittlerem Deutsch etwa Note 3 – etwa bei 2.400€ – 2.600€
– gutem Deutsch etwa Note 2-3 in etwa bei 2.600€ – 2.900€
– sehr gutem Deutsch Note 1-2 in etwa bei 2.800€ – 3.200€

Bei allen Angaben gibt es immer leichte Übergänge in der Sprachqualität oder im Preis von oben nach unten oder umgekehrt.
Es lässt sich einfach nicht zu 100% genau abstimmen und miteinander vergleichen.
In der Regel haben auch fast alle einen leichten Akzent ihrer eigenen Landessprache, welche die wenigsten ablegen können. Insbesondere aber haben wir bei gleichen Deutschkenntnissen Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern/Partnern. Bedeutet, das wir als Beispiel eine Betreuungskraft mit den gleichen mittleren Deutschkenntnissen, bei einem Partner für 2.400,00€ und bei einem anderen Partner mit für 2.700,00€ bekommen können, Woher kommen diese Unterschiede werden sie sich jetzt fragen?

Zum einen schätzen die einzelnen Arbeitgeber, jeder für sich, die Deutschkenntnisse unterschiedlich ein, und legen dann einen eigenen Preis dafür fest. Und, jede Betreuungskraft kann für sich entscheiden wieviel sie verdienen möchte, was sie selbst glaubt was sie verlangen kann.  Aus diesen Vorgängen und Abläufen heraus kommen die unterschiedlichsten Preise zustande.

Somit liegen wir bei mittlerem, verständlichem Deutsch beginnend etwa zwischen 2.400,00 -2.600,00€/Monat.

Abhängig von ihren Anforderungen kommen ggf. weitere Kosten „Extras“ hinzu. Manchen Kunden sind gute Deutsch-Kenntnisse des Pflegepersonals ganz besonders wichtig. Andere legen eventuell auch Wert auf einen Führerschein der Pflegekraft. Nachteinsätze oder die Pflege einer weiteren Person im Haushalt sind ebenfalls separate Kostenpunkte.
Das gilt es von vornherein abzusprechen, um zu Wissen wo die Reise hingeht im finanziellen Bereich, was auf einen zu kommt. Diese Klarheit muss also vorher auf dem Tisch liegen. Dann kann man auch die passende Betreuungskraft aussuchen und vorstellen.

Zuschüsse

Es gibt jedoch verschiedene Fördermöglichkeiten, wodurch sich die entstehenden Kosten teilweise kompensieren lassen. In einem persönlichen Beratungsgespräch können wir ihnen weiterhelfen.
Grundsätzlich aber empfehlen wir ihnen in dem Bereich der Zuschüsse als auch in der Rechnungsstellung die Hinzuziehung der zuständigen Kranken-Pflegekasse sowie eines Steuerberaters. Damit sind sie auf der rechtlich sicheren Seite. Hier kann auch abgeklärt werden, ob es sinnvoll erscheint aus Steuerlichen Gründen, die monatliche Rechnung auf Sie als Angehörigen oder den Pflegebedürftigen zu schreiben, um beim Finanzamt die jährliche Rückzahlung von bis zu 4.000,00€ auch tatsächlich zu erhalten.

Pflegegeld

Das Pflegegeld gehört zu den Leistungen der Pflegekasse. Alle anerkannt pflegebedürftigen Personen, die einen Pflegegrad ab Pflegegrad 1 haben, haben Anspruch auf Pflegegeld und können dieses direkt bei der Pflegekasse, die zugleich die Krankenkasse ist, beantragen. Das Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt und soll zur Finanzierung aller körperbezogenen Pflegemaßnahmen sowie zur Sicherstellung der pflegerischen Betreuung und Hilfe im Haushalt genutzt werden, wobei es in der Praxis in der Regel hierfür nicht ausreicht.
Pflegegrad Pflegegeld / Monat

– Pflegegrad 1        =         0 €*
– Pflegegrad 2       =     316 €
– Pflegegrad 3       =    545 €
– Pflegegrad 4       =    728 €
– Pflegegrad 5       =    901 €

* Stand April 2023

*Anspruch auf Beratungsgespräche bei Pflege oder Krankenkasse halbjährlich

 Das sollten Sie beachten: Die im Vergleich zum Pflegegeld höheren Pflegesachleistungen können für die häusliche Betreuung Ihres Angehörigen durch eine 24Std. Pflegekraft nicht genutzt werden.

Entlastungsbudget (vorher Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege)
Seit der Pflegereform 2021 haben Angehörige, die ihre Liebsten selbst pflegen, Anspruch auf ein sogenanntes Entlastungsbudget im Gesamtbetrag von 3.300 € im Jahr. Bis 2021 konnte nur die Kurzzeitpflege, die Verhinderungspflege oder eine Kombination aus den beiden mit jeweils einem Betrag von 1.612 jährlich genutzt werden. Ähnlich wie das Pflegegeld und vormals die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege kann das Entlastungsbudget direkt bei der Pflegekasse beantragt werden.

 

Sind die Betreuungskosten von der Steuer absetzbar?

Seit dem 01.01.2009 können nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen alle einschließlich Pflegeleistungen, bis zu einer Höhe von 4.000,- € jährlich steuerlich in Abzug gebracht werden. Angehörige, die Kosten für die 24 Stunden Pflege von Familienmitgliedern tragen, haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Teil der Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen und steuerliche Aspekte stets vom Einzelfall abhängen. Befragen Sie daher bitte Ihren Steuerberater zu Ihren persönlichen Möglichkeiten.

 Um in all diesen finanziellen Fragen auch tatsächliche Rechtssicherheit zu haben, zumal immer wieder Änderungen/Neuerungen dazu kommen,  raten wir allen unseren Kunden sich mit der Kranken/Pflegekasse, als auch mit dem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Hier bekomme sie aktuelle Infos die auch sicher stellen, das alles tatsächlich passt und sie genau wissen, was ihnen monatlich zu steht und was sie tatsächlich vom Finanzamt zurück bekommen.

Mit diesen Infos können sie dann auch wirklich rechnen und wissen genau was monatlich dazu zu zahlen ist.

Mit Herz & Verstand

"Alten Menschen den Lebensabend zu verschönern & behinderten Menschen den Alltag zu erleichtern – diese Aufgabe erfüllt uns mit Stolz und wir freuen uns, vielleicht auch ihrer Familie in Zukunft mit Herz und Verstand zur Seite stehen zu dürfen."

Claus Ott – Gründer und Geschäftsführer

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